choyze GmbH | Georgstraße 56 | 30159 Hannover | +49 (0) 511 28061-500 | kontakt@choyze.de
Amtsgericht Hannover HRB 224862
Geschäftsführer: Raphael Meyer-Alten
Qonto | IBAN: DE17 1001 0123 6151 2681 39 | BIC: QNTODEB2XXX
USt-IdNr.: DE 358159405
§ 1 Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen der choyze GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Raphael Meyer-Alten (im Folgenden: „choyze“), und ihren Kunden. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer.
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Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
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Mit der Beauftragung gelten diese AGB als angenommen. Abweichungen von diesen Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn choyze ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformolierte Vertragsbedingungen des Kunden.
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Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Die choyze scholdet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet der choyze die Zahlung der Vergütung.
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choyze behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen bzw. Neubeauftragungen ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
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Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Nach dieser richtet sich der Leistungsumfang sowie die Vergütung. Der Auftrag wird von der choyze nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
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Die Darstellungen und Werbungen der Leistungen der choyze auf Webseiten, Suchmaschinen, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder in anderen Werbeanzeigen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar, außer dies ist explizit so gekennzeichnet (z. B. durch Äußerungen wie „jetzt anmelden“ oder „jetzt buchen“.)
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Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kann zudem fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Eine Bestellung seitens des Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen und ebenso fernmündlich oder schriftlich mittels einer Bestellbestätigung durch choyze angenommen werden. Der Kunde willigt ein, dass bei einer fernmündlichen Bestellung oder einem fernmündlichen Vertragsschluss das Telefonat / der Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken durch choyze aufgezeichnet wird. Im Gegenzug willigt choyze ein, dass der Kunde dies ebenso aufzeichnen kann. Bei einem fernmündlichen Vertragsschluss besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf eine Zusammenfassung der Vertragsinhalte in schriftlicher Form, außer dies wurde explizit vereinbart.
Nach Bestellungseingang erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung der Bestellung per E-Mail. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar, außer die Annahme wurde explizit in der E-Mail erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Kunden unmittelbar Zugang zu seiner Bestellung (z. B. durch Zugang zur passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt wird. Ein Vertrag kommt erst mit Annahmeerklärung durch choyze zustande.
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Insoweit choyze ein Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet, kann der Kunde dieses binnen 14 Tagen schriftlich annehmen. Eine spätere Annahme stellt ein neues Angebot seitens des Kunden dar, welches schriftlich durch choyze angenommen werden muss. Sofern nicht anders gekennzeichnet, z. B. mit einer verbindlichen Annahmefrist, sind Angebote und telefonische Auskünfte von choyze unverbindlich.
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Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben. Die gesamte Korrespondenz erfolgt via E-Mail. Insoweit choyze das Versenden einer E-Mail nachweisen kann, gilt die E-Mail beim Kunden als zugestellt. Insoweit sich die Daten des Kunden ändern, insbesondere dieser seine E-Mail-Adresse ändert, ist er dazu verpflichtet, dies der choyze anzuzeigen.
§ 3 Liefer-/Leistungsfrist und Liefer-/Leistungstermine
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Eine Frist beginnt - bzw. ein Termin wird erst verbindlich - mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung / der vereinbarten Vergütung.
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Die Liefer-/Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefer-/Leistungsgegenstand die choyze verlassen hat.
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Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse sowie Höherer Gewalt, die außerhalb des Willens der choyze liegen, z. B. Betriebsstörungen -insbesondere bei Betriebsschließungen oder Veranstaltungsuntersagungen aufgrund behördlicher Anordnungen - soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.
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Für Liefer-/Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann die choyze nicht haftbar gemacht werden.
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Teillieferungen/-leistungen sind innerhalb der von der choyze angegebenen Liefer-/Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch / die Nutzung daraus nicht ergeben.
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Wird ein ggf. vereinbarter Liefertermin um mehr als eine Woche überschritten, so kann der Kunde Rechte wegen Lieferverzugs nur geltend machen, wenn choyze eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen eingeräumt wurde und diese verstrichen ist.
§ 4 Leistungsumfang und Vergütung
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Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch die individualvertragliche Vereinbarung bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen der choyze durch Änderung- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu einem Stundensatz i. H. v. 125 EURO zzgl. MwSt. berechnet.
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Der choyze ist es gestattet, Schutzrechte für die durchgeführte Leistung anzumelden. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht jedoch keine grundsätzliche Pflicht zur Anmeldung gegenüber dem Kunden. Auch wenn die Leistungen der choyze nicht schutzfähig oder auch eintragungsfähig sind, gelten sie als vertragsmäßig ausgeführt.
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Die choyze behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Eine Beauftragung von Dritten erfolgt in der Regel auf Namen und auf Rechnung von choyze. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o. ä.) erforderlich sind, erfolgt eine Beauftragung ausschließlich durch den Kunden. Dem Kunden steht es frei, sich von der choyze geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten. Eine rechtliche Beratung übernimmt die choyze in keinem Fall. Ggf. erstellte Inhalte sind stets durch den Kunden selbst rechtlich zu überprüfen. Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten obliegt allein dem Kunden.
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Haben die Parteien einen Dienstvertrag abgeschlossen, z. B. über Beratungsleistungen oder IT- Dienstleistungen, ist der Gegenstand des Vertrages die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Leistung durch choyze und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses.
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Beratungsleistungen (Beratungsberichte, Reporte und Empfehlungen) der choyze bereiten die unternehmerischen Entscheidungen des Kunden nur vor und können diese nicht ersetzen. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der choyze getätigten Empfehlungen. Die choyze haftet in diesem Rahmen nicht für einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
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Ist choyze zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die choyze keinen Einfluss hat, haftet choyze nicht, wenn es in diesem Rahmen zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommt, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von choyze haben, insbesondere Störungen des Internets, Wartungsarbeiten, Aktualisierungen/Updates der Server oder der laufenden Software oder durch Höhere Gewalt.
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Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet choyze eine Verfügbarkeit ihrer über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 98,0 % im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im Wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände:
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Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die choyze keinen Einfluss hat
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Unterbrechungen durch Höhere Gewalt
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kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z. B. durch Updates)
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Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik fuhren die Drittanbieter regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfalle der Leistungen verbunden sind, wird der Drittanbieter diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen.
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Um ein hohes Sicherheitsniveau zu halten, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der von choyze erbrachten Leistungen ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Soweit möglich, wird choyze den Kunden hierauf zuvor hinweisen. Sollte eine solche System-Aktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungenerforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
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Die für die Leistungen zu zahlende Vergütung wird, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus in Rechnung gestellt bzw. über einen online Zahlungsdienst – momentan Stripe Payments Europe, Limited (SPEL)- abgewickelt. Eine vorausbezahlte oder bereits fällige Vergütung wird auch bei Nichtnutzung der Services oder der gebuchten Leistungen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht rückerstattet bzw. gutgeschrieben.
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Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Serviceerbringung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
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Die Rechnungsstellung erfolgt bei Individualservices meilensteinorientiert nach Erreichen. Die Meilensteine sind vor Beginn der Zusammenarbeit zu vereinbaren. Sollte dies nicht erfolgt sein, gilt eine monatliche Zahlweise nach Aufwand. Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. choyze steht es frei, dem Kunden für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit. Für online Services (choyze Software) erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend des gewählten Plans, welcher vor Abschluss durch den Zahlungsdienstleister erläutert und bereitgestellt wird.
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Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die choyze eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der choyze aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
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Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der choyze nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
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Kommt es durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen durch die choyze, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen als wären die Leistungen durch die choyze vertragsgemäß ausgeführt worden.
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Bei Zahlungsverzug durch den Kunden kann choyze den entsprechenden Dienst sperren. Eine Sperrung führt in einem solchen Fall nicht zum Fortfall der Zahlungsverpflichtung des Kunden. choyze kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 20,00 EUR zzgl. MwSt. abhängig machen.
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choyze kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von 10,00 EUR zzgl. MwSt. geltend machen.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
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Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge zwischen den Parteien grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.
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Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der individualvertraglichen Vereinbarung oder dem abgeschlossen Plan. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils wieder um die Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
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Ein wichtiger Grund für choyze liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (1) die Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht leistet, (2) gegen die Markenrechte der choyze oder eines mit ihr verbundener Unternehmen verstößt, (3) den Servicegegenstand für die Verarbeitung, Speicherung und Verbreitung verbotener Inhalte benutzt, oder (4) der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde benennt im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auf Verlangen der choyze einen festen Ansprechpartner. Dieser steht der choyze während der gesamten Projektdauer sowohl kurzfristig als auch verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung und wirkt bei der Festlegung der Berichtswege zwischen den Parteien und gegebenenfalls weiteren Partnern mit.
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Der Kunde unterstützt die choyze bei der Leistungserfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Zurverfügungstellung sämtlicher Materialien, Zugänge usw., soweit vereinbart, erforderlich oder nützlich.
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Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Kunden und der choyze abgestimmt sowie dokumentiert.
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Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde für die regelmäßige Datensicherung im erforderlichen Umfang und angemessener zeitlicher Routine selbst verantwortlich. Der Kunde hat, soweit nicht anders vereinbart, vor Beginn der Arbeiten an den datenverarbeitenden Geräten eine Datensicherung durchzuführen.
§ 8 Technische Änderungen
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§ 9 Abnahme und Annahme der Leistung
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§ 10 Urheberrechtliche Nutzungsrechte / Leistungsschutzrechte
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Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für den jeweiligen Verwendungszweck die nicht ausschließlichen erforderlichen Nutzungsrechte der von der choyze gelieferten Leistungen für die Laufzeit des Vertrages. Die Nutzungsrechte sind örtlich unbegrenzt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von der choyze angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten der choyze, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung der choyze einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Teilen des Werkes der choyze oder von Leistungen, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.
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Die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) von Werken, die nicht durch die choyze erstellt wurden, oder die Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) werden durch die choyze, soweit erforderlich, im Namen und für Rechnung des Kunden eingeholt, insoweit diese von der choyze selbst in die Leistungen eingebracht werden. Dies erfolgt in dem Umfang, der für die vereinbarten Arbeiten zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlich ist. Insoweit andere Werke von dem Kunden der choyze zur Auftragsdurchführung übergeben werden, sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheberrechte, GEMA-Rechte) oder Zustimmung Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) von dem Kunden einzuholen.
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Soweit zur Leistungserbringung Software Dritter genutzt wird (Embedded Systems, Betriebssystem, Middleware, Remote Access usw.), gelten für die jeweilige Nutzung die rechtlichen Regelungen, die der jeweilige Hersteller oder Lieferant dieser Software dafür vorschreibt. Die konkreten Bedingungen sind im jeweiligen Servicevertrag als Link zitiert oder als Anhang beigefügt. Soweit dies nicht der Fall ist, gelten die Nutzungsbedingungen, die der Hersteller für die jeweilige Software vorsieht. Sollten sich diese Bedingungen während der Laufzeit eines Servicevertrags ändern, gelten die jeweils aktuellen Bedingungen.
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Der Kunde hat die Kontrollpflicht, dass alle notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen aus dem vorangegangenen Punkt Nr. 2 ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32 a UrhG, beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche nach § 97 UrhG, gehen zu Lasten des Kunden.
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Die von chyoze erstellten Arbeiten und Ergebnisse (z. B. Auswertungen, Feedbacks, Empfehlungen) sowie den Namen oder die Firmenbezeichnung sowie das Logo des Kunden können mit Zustimmung des Kunden in Textform zur Eigenwerbung verwendet werden. Die Parteien vereinbaren, dass dies kein Verstoß gegen § 15 dieser AGB darstellt. Die choyze ist insoweit von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Der Kunde übertragt hierfür der choyze die Nutzungsrechte an dem Namen bzw. Firmennamen und dem Firmenlogo mit der genannten Bestimmung.
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Jegliche Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Kunden abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben bei der choyze. Dies gilt auch für Leistungen der choyze, die nicht von besonderen Schutzrechten umfasst werden.
§ 11 Eigentumsvorbehalt / Vorbehalt von Nutzungsrechten
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Die choyze behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte der Leistung bis zur Zahlung vor.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die choyze nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
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Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehaltes der Nutzungsrechte sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch die choyze ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern dies nicht von der choyze ausdrücklich erklärt wird.
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Der Kunde kann die Leistung weiterveräußern. Im Zuge solcher Weiterveräußerung werden zum jeweiligen Zeitpunkt alle aus diesen Weiterveräußerungen entstandenen Forderungen in Höhe der zwischen choyze und dem Kunden vereinbarten Vergütung inklusive Mehrwertsteuer an die choyze abgetreten. Eine Be-, Ver- oder Weiterverarbeitung der Leistungsgegenstände durch den Kunden hat keine Wirkung auf diese Abtretung. Das Recht zur Einziehung dieser Forderung haben der Kunde sowie die choyze gleichermaßen.
Die choyze verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, hat der Kunde die Abtretung der Forderung den Dritten bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die der Abtretung nötigen Unterlagen der choyze auszuhändigen.
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Werden die Leistungsgegenstände mit anderen, die nicht im Eigentum-/Nutzungsrecht der choyze stehen, untrennbar vermischt, so erwirbt die choyze das Miteigentum an der neuen Sache um das Verhältnis des Wertes der Leistungsgegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für die choyze.
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Der Kunde darf die Leistungsgegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der choyze unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der choyze erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentums- / die Nutzungsrechte der choyze hinzuweisen.
§ 12 Gewährleistung, Haftung
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Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die choyze nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
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Schadenersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die choyze nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
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Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind, begrenzt auf die Deckungssumme der Berufs- bzw. vermögensschadenhaftpflicht, welche dem Kunden auf Nachfrage vorgelegt wird.
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Die vorangegangenen Bestimmungen Nr. 1-4 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der choyze.
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Die Haftung der choyze für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten, Vermögensschaden, Datenverlust oder Datenbeschädigung, ist ausgeschlossen.
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Haftungsansprüche verjähren entsprechend den gesetzlichen Regelungen
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Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für
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Rechtsmängel sowie bei Haftung nach Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen,
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die Verjährungsbegrenzung sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
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§ 13 Haftungsausschluss
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Die choyze ist nicht verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird die choyze mit solch einer Kontrolle beauftragt, hat der Kunde die daraus resultierenden Gebühren und Kosten der choyze und Dritter zu tragen, wenn nicht anders vereinbart.
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Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Kunden über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss die choyze nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.
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Vor Herausgabe werden die von der choyze gefertigten Entwürfe dem Kunden eingereicht, damit ihm die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben ist. Gibt der Kunde diese Entwürfe frei, wird die Pflicht zur Einhaltung der Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt auf ihn übertragen.
§ 14 Schadensersatz
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Wenn durch Irrtümer, Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler in den durch den Kunden vorgelegten Unterlagen, Grafiken und Plänen die choyze Arbeiten ausbessern, neu durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, hat der Kunde den dabei entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern er ihn zu vertreten hat.
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Sind diese Fehler vom Kunden unverschuldet, ist die choyze zur Anfechtung berechtigt. Aus solch einer Anfechtung erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung.
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Bei Annahmeverzug des Kunden oder etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen kann die choyze Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche sind davon nicht betroffen.
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Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, ist er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus kann die choyze, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 80 v. H. der vereinbarten Vergütung für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 15 Verschwiegenheit
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Insoweit choyze Zugang zu Informationen hat, die von dem Kunden als vertraulich und proprietär behandelt werden, z. B. das Bestehen und die Bedingungen dieses Vertrages, Geschäftsgeheimnisse, Technologien und Informationen zu Geschäftsabläufen und Strategien, Kunden und Preisen, Marketing, Finanzen, Sourcing, Personal oder Betrieb von dem Kunden, verbundene Unternehmen, Lieferanten oder Kunden, jeweils in gesprochener, schriftlicher, gedruckter, elektronischer oder in anderer Form oder Medium (zusammen: „Vertrauliche Informationen“), hat sie hierüber eine Verschwiegenheitspflicht.
choyze erklärt sich damit einverstanden, alle geheimen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben oder sie ganz oder teilweise an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Kunden, weiterzugeben sowie keine vertraulichen Informationen zu verwenden, die nicht in der Leistungserbringung nötig sind. choyze muss dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn sie Kenntnis von dem Verlust oder der Offenlegung vertraulicher Informationen hat.
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Vertrauliche Informationen sind nicht solche,
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(A) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer durch die Verletzung der choyze dieser Vereinbarung;
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(B) die der choyze von einem Dritten mitgeteilt werden, der in Bezug auf diese Informationen keine Geheimhaltungspflichten hat.
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Es besteht kein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung, insoweit es durch ein Gesetz oder gemäß einer gültigen Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer berechtigten Behörde erforderlich ist, vertrauliche Informationen offenzulegen. Dies gilt nur, insoweit die Offenlegung nur in einem solchen Umfang erfolgt, wie sie durch ein solches Gesetz, eine Verordnung oder einen Auftrag gefordert ist. choyze erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Anordnung innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen nach Erhalt der Anordnung dem Kunden schriftlich angezeigt wird, jedoch in jedem Fall vor der Offenlegung, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Verfügung, nach alleinigem Ermessen anzufechten oder die Vertraulichkeit zu schützen.
§ 16 Datenschutz
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Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
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Insoweit choyze für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.
§ 17 Herausgabe von Unterlagen
choyze verpflichtet sich bei Beendigung der jeweiligen Zusammenarbeit oder bei Anforderung des Kunden zur Herausgabe oder Vernichtung der vertraulichen Informationen, sofern choyze nicht aus gesetzlichen Anforderungen heraus verpflichtet ist, diese zum Nachweis aufzubewahren. Dies gilt auch für etwa angefertigte Kopien oder sonstige Speichermedien. Zurückbehaltungsrechte wegen der Herausgabe oder Löschung von vertraulichen Informationen oder Daten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 18 Ergänzende Bestimmungen für die Buchung von Seminaren und Onboarding
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§ 19 Änderung der AGB
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choyze behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
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Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die choyze nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. choyze wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per E- Mail widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von choyze seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch choyze berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.
§ 20 Schlussbestimmungen
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Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der choyze zuständig ist. Die choyze ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
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Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der choyze geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
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Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.